Kopieren und Regulieren: das geistige Eigentum zwischen technischer Reproduktion, ästhetischer Revolution und juristischer Normierung
Die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Technikentwicklung und Rechtswandel wurde bislang historisch kaum beachtet, und wenn, dann im vagen Konzept, daß das Recht der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Das Spannungsverhältnis zwischen Recht, das immer an vorgefundene Traditionen anschließt, und Technik, die neue Artefakte und Handlungsoptionen in die Welt setzt, ist für das Urheberrecht bzw. das angelsächsische Copyright konstitutiv. Dabei handelt es sich um einen Prozeß, der nicht erst seit der Digitalisierung einsetzte, sondern sich bereits eindringlich im 19. Jahrhundert manifestierte und seit den 1960er Jahren zunehmend beschleunigte.
Eine Analyse der Übersetzungsaktivitäten von Speicher- und Vervielfältigungstechniken wie Fotografie, Musikautomaten, Xerographie, Tonträger und Videorecorder etc. ins Urheberrecht handelt auch von der Juridifizierung von ästhetischen Konzepten, von Technisierungsprozessen künstlerischer Praktiken, von der Genese der Kulturindustrie, vom Verwerten von Werken und von den beständigen Diskussionen der Frage, wie das immaterielle Eigentum an Kunstwerken begründet und durchgesetzt werden soll.
Stipendiatin des Nachwuchsförderungskredites der Universität Zürich und des Schweizerischen Nationalfonds
U.a. Durchsicht, Einsicht, Vorsicht. Eine Geschichte der Röntgenstrahlen, Zürich 2003